Verband Jahrfeier Völkerschlacht

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters zur historischen Gefechtsdarstellung anlässlich der Gedenkveranstaltungen zu den Jahrestagen der Völkerschlacht 1813 bei Leipzig.

1. Das alleinige Hausrecht obliegt dem Veranstalter. Das Betreten der Veranstaltungsfläche erfolgt auf eigene Gefahr. Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters für eigenes oder fremdes Handeln ist grundsätzlich auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt, so sind z.B. Stehplatzkarten bei einer Sichtbehinderung bzw. –einschränkung von einer Haftung ausgeschlossen. Unberührt bleibt hiervon die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalpflichten). Eine Schadensregulierung des Veranstalters setzt eine Übernahme durch die Haftpflichtversicherung voraus.

2. Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen unmöglich, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, oder tritt eine entsprechende Wetterwidrigkeit ein, wird keine Haftung vom Veranstalter gegenüber dem Käufer übernommen. Bei verschuldeter Unmöglichkeit der Veranstaltungsdurchführung bleibt dem Käufer das Recht vorbehalten, weitergehenden Schadenersatz verlangen zu können. Verschmutzung von Kleidung aller Art die im Bezug zur Durchführung der Veranstaltung besteht, können keine Schadensersatzansprüche übernommen werden.

3. Beim Einlaß findet aus Gründen der Sicherheit sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst statt. Es ist untersagt, Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister und Behälter, Hartverpackungen oder sonstige schwere Behältnisse sowie Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Waffen aller Art und sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzubringen. Der Veranstalter ist in solchen Fällen berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern.

4. Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes, auch vor Veranstaltungsbeginn, verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Es kann keine erneute Zulassung zu der Veranstaltung oder Rückerstattung des Kartenwertes begehrt werden, es sei denn, der Käufer weist nach, dass er den Veranstaltungsort nach ursprünglich ordnungsgemäßen Einlass und Entrichtung des Kaufpreises verlassen hat.

5. Das Mitbringen von Audio- und Videoaufzeichnungsgeräten sowie Photo und Filmkameras auf das Veranstaltungsgelände ist ausschließlich für den privaten Gebrauch gestattet. Mit dem Betreten des Veranstaltunsgeländes erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass bewegte und stehende Bilder für Zwecke des Veranstalters weiter verwendet werden dürfen.

6. Macht der Veranstalter aus wichtigen Grund von seinem Ausschlußrecht Gebrauch (z.B. aus den unter Punkt 3 aufgeführten Gründen sowie wegen der Verbreitung politisch radikalen Gedankengutes jeglicher Richtung und Form), so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen. Leisten Sie bitte den Anweisungen des Ordnungspersonals Folge.

7. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß bei der Veranstaltung aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Der Veranstalter haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde. Achten Sie daher bitte auf Ihre Kleinkinder und mitgebrachten Haustiere (siehe auch Pkt. 10).

8. Helfen Sie mit beim Umweltschutz und insbesondere bei der Müllvermeidung. Der Grundsatz »Müll in Mullcontainer« muß im Veranstaltungsbereich und dessen unmittelbarer Umgebung Beachtung finden.

9. Der Käufer ist für seine Anreise zu der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein KFZ auf eigene Gefahr. Bitte unterlassen Sie wildes Parken und stellen Sie Ihr Fahrzeug nur auf genehmigten Parkflächen oder Parkplätzen ab.

10. Aus Sicherheitsgründen werden Hunde nicht auf das Gelände gelassen. Dies gilt für das Historische Gefecht, nicht aber für die Biwakbereiche. Für Kinder empfehlen wir einen Gehörschutz.

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte werden diese AGBs des Veranstalters anerkannt.

Der Veranstalter VJV Leipzig 1813 e.V.

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